29. März 2019
Zeitungsbericht im Sarganserländer vom 29.03.2019
26. März 2018
Auf Grund unserer Analyse, mit Rechts- und Behördenvertretern, des aktuellen Standes und der zukünftigen Möglichkeiten, haben wir uns entschlossen die Baueingabe und den Überbauungsplan zurückzuziehen. Zwei Punkte haben den Anlass zu diesem Schritt gegeben. Zum einen die eingegangenen Einsprachen, welche einen grossen Zeitaufwand mit sich bringen, zum anderen die veränderte Rechtslage seit 01. Oktober 2017. Mit dem Inkrafttreten des neuen Planungs- und Baugesetzes haben sich sowohl das Verfahren als auch die Rechtssicherheit dermassen verändert, dass eine Auseinandersetzung auf rechtlicher Ebene mit Planunterlagen aus dem Jahr 2016 schwierig wird .
Der Schritt des Rückzugs sehen wir als Chance. Wir können mit einem neuen, auf Grund der Erfahrungen solideren Projekt ein neues Verfahren starten. Mit gewissen Anpassungen, einige Einsprachepunkte des ersten Projektes negieren und uns eine Rechtssicherheit auf Grund des neuen Planungs- und Baugesetzes erarbeiten. Die Anpassung des Teilzonenplans bleibt parallel weiter bestehen.
Die Eingabe des neuen Überbauungsplans und der überarbeiteten Baueingabe wird demnächst erfolgen.
15. August 2017
Zusammen mit unserem Anwalt wurden sämtliche Vernehmlassungen zu den eingegangenen Einsprachen zur weiteren Bearbeitung an das Bauamt der Gemeinde Sargans eingereicht. Wir stehen bereit, weitere Unterlagen für ein speditives Verfahren bereitzuhalten.
28. Juni 2017
Einige Einsprachen sind über das Bauamt Sargans eingegangen. Die Einsprachen beziehen sich auf alle drei Teilbereiche, Teilzonenplan Gufelagger, Überbauungsplan Gufelagger und das Bauvorhaben <<Abbruch Wohnhaus mit Stall / Neubau 5 MFH mit Grillhaus und Tiefgarage, Bau und Betrieb einer Sole-Wasser-Wärmepumpe>>. Wir prüfen jede Einsprache zur Findung einer einvernehmlichen Lösung, behalten uns jedoch rechtliche Schritte vor.
07. Juni 2017 Es zeichnet sich ab, dass einige Anstösser vom Recht der Einsprache Gebrauch machen. Zur Ausformulierung der genauen Einsprachebegründung wurde einigen Parteien eine Fristverlängerung, von Seite Gemeinde, bis zum 16. Juni 2017 eingeräumt.
22. Mai 2017 Aktuell befindet sich das Projekt im Auflageverfahren. Dieses läuft bis zum 25. Mai 2017. Es werden Einsprachen von gewissen Anstössern erwartet. Von unserer Seite wird jede Einsprache seriös geprüft und behandelt. Eine einvernehmliche Lösung mit jeder Partei wird gesucht.
26. April 2017 Das Auflageverfahren startet in einem koordinierten Verfahren. Folgende Teilbereiche liegen vom 26. April - 25. Mai 2017 auf dem Bauamt der Gemeinde Sargans auf:
Teilzonenplan Gufelagger
Überbauungsplan Gufelagger
Bauvorhaben <<Abbruch Wohnhaus mit Stall / Neubau 5 MFH mit Grillhaus und Tiefgarage, Bau und Betrieb einer Sole-Wasser-Wärmepumpe>>
Comments